Barrierefreiheit
Die Stadt Biberach an der Riß ist bemüht, ihre Tourismus-Website www.visitbiberach.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.visitbiberach.de veröffentlichten Inhalte.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die teilweise Vereinbarkeit ergibt sich aus nachfolgend dargestellten Punkten.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei erstellt.
Einige eingebundene Videos (z. B. von YouTube) verfügen nicht über Untertitel oder Audiodeskription.
Die Tastaturnavigation ist in manchen Bereichen (z. B. interaktive Karten oder eingebettete Wetterdaten) nur eingeschränkt möglich.
Kontrastverhältnisse einzelner Textelemente sind ggf. nicht ausreichend.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Einige ältere Inhalte, insbesondere PDF-Dokumente vor dem 23.09.2018, können derzeit nicht barrierefrei angeboten werden. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Karteninhalte (z. B. OpenStreetMap), eingebettete Wetterdaten von OpenWeather oder externe Inhalte (z. B. YouTube-Videos) fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Barrierefreie Alternativen:
Bei Bedarf können barrierefreie Fassungen von Dokumenten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Informationen aus eingebundenen Karten können über die Kontaktstelle telefonisch oder per E-Mail bereitgestellt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30.07.2025 erstellt und zuletzt am 30.07.2025 überprüft.
Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung gemäß § 4 Absatz 2 L-BGG-DVO.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie haben Hinweise auf Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit oder benötigen Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten?
Bitte wenden Sie sich an:
Stadt Biberach an der Riß – Sachgebiet Tourismus
Matthias-Erzberger-Platz 1
88400 Biberach an der Riß
Telefon: +49 7351 51-165
E-Mail: tourismus@biberach-riss.de
Web: www.visitbiberach.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die oben genannte Stelle wenden.
Falls dort keine zufriedenstellende Lösung innerhalb von vier Wochen erreicht wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden:
Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Web: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei.
Hinweis: Auf das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Link zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache.